Smart Metering in Deutschland auf Basis von IEKP & EnWG
Smart Meter, © EVB Energie AG
Für Smart Meter und das Smart Grid ist der rechtliche Rahmen seit einigen Jahren festgelegt. Mit dem Integrierten Energie- und Klimaprogramm (IEKP) hat die Bundesregierung im August 2007 beschlossen, Smart Metering in Deutschland zu fördern. Die Umsetzung folgte dann mit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und der Messzugangsverordnung (MessZV). Beide traten im Oktober 2008 mit den Anforderungen und Terminen zur Umsetzung von Smart Metering in Deutschland in Kraft.
EnWG macht Vorgaben für Strom und Gas
Darin legt der Gesetzgeber fest, dass Smart Metering in Deutschland vorgeschrieben ist. Netzbetreiber sind seit dem 01.01.2010 verpflichtet, intelligente Zähler in neue Gebäude einzubauen. Auch muss jedem Verbraucher auf Anfrage diese neue Smart Metering Technik angeboten werden (§ 21b EnWG).
Zudem war der Energieversorger nach § 40 Abs. 3 EnWG verpflichtet, bis zum 30.12.2010 einen Tarif anzubieten, der Verbraucher zum Einsparen oder zur Steuerung des Verbrauchsverhaltens anreizt. Beispielsweise tageszeitabhängige Tarife wie einen Tag- oder Nachtstromtarif.
Ausblick für das Smart Metering in Deutschland
Innerhalb der EU sollen die Haushalte bis 2020 zu 80 Prozent mit intelligenten Stromzählern ausgestattet sein. Weitere zwei Jahre später soll der gesamte Wechsel vom herkömmlichen Ferraris-Zähler zum Smart Meter vollzogen sein.
In Italien wird die neue Technologie seit 2000 eingesetzt. Einige italienische Energieversorger haben ihren gesamten Kundenstamm bereits umgestellt. In Schweden wird der intelligente Stromzähler schon heute flächendeckend verwendet.
Soweit die Theorie - einige Anbieter und Hersteller haben bereits in Feldversuchen praktische Erfahrungen im Rahmen von Smart Metering Studien aufgebaut.