Energiesparhaus - die Energieeinsparverordnung bildet die Grundlage
1976 beschloss der Bundestag das Energieeinspargesetz (EnEG). Um die Energieeffizienz deutscher Immobilien zu steigern, wurden 1977 und 1978 die Wärmeschutzverordnung und die Heizungsanlagenverordnung erlassen. 2002 folgte die erste Energieeinsparverordnung (EnEV), welche die Wärmeschutz- und die Heizungsanlagenverordnung ersetzte.
Die EnEV wurde inzwischen mehrfach novelliert: es folgten die EnEV 2004, 2007 und 2009. Jede neue Verordnung stellte höhere Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden. Der Wechsel von der EnEV 2007 zur EnEV 2009 ließ die verbindlichen Anforderungen im Hausbau wie im Bestandsbau beispielsweise um etwa dreißig Prozent ansteigen.

Energieeffizienter geht es kaum: ein Passivhaus benötigt kaum noch zusätzliche Energie, Bild: SchwörerHaus KG / Immowelt.de
Energieeffizienz-Standards im Überblick
Nur wer die Energiesparhaus-Standards und Konzepte kennt, kann entscheiden, wo für ihn die optimale Kosten-Nutzen-Relation liegt. Akteure wie die KfW Bankengruppe oder auch das Passivhaus-Institut in Darmstadt haben Begriffe wie KfW Effizienzhaus oder Passivhaus, die für Energiesparhaus-Konzepte stehen, definiert. Während sich der Effizienzhausstandard der KfW-Bankengruppe in seinen Anforderungen direkt an die EnEV anlehnt, werden andere Begriffe wie "Niedrigenergiehaus" eher allgemein genutzt und haben bisweilen eine eher geringe Aussagekraft.
Ein Energiesparhaus ist in folgenden Standards erhältlich:
Während einige Standards oder Konzepte fürs Energiesparhaus Vorgaben zum maximalen Primärenergiebedarf des Hauses machen, definieren andere Grenzwerte für den Heizenergiebedarf. Bisweilen zählt die Gesamt-Energiebilanz wie beim Fertighaus als Null- oder Plusenergiehaus, bei der auch die Energieproduktion durch das Haus (etwa Photovoltaik) einfließt.
Keiner der Begriffe ist bezogen auf bestimmte Bauweisen oder Haustypen wie Fertighaus oder Holzhaus - mit allen gängigen Häusern ist ein Energiesparhaus realisierbar.